Der Trainingsraum (TR)

Seit Januar 2006 gibt es an der Gesamt-/Gemeinschaftsschule Marpingen den Trainingsraum, der nach personeller Möglichkeit jeweils ab der 3. Stunde besetzt ist.

Ziel

Erziehung der Schüler zu eigenverantwortlichem Handeln.

Dies soll sicherstellen: 

  • Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen!
  • Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten!
  • Jeder muss die Rechte der anderen respektieren!

Zum Ablauf: 

Schüler werden in den TR geschickt: 

  • Die Schüler dürfen erst nach vorheriger Verwarnung und schwerwiegenden Unterrichtsstörungen in den TR geschickt werden. Dann wird der Schüler ohne Diskussion an den TR verwiesen und muss beim Lehrer den Schickzettel abholen.
  • Bitte keine nichtssagenden Drohungen an alle Schüler zu Beginn des Unterrichtes.
  • Der TR darf nicht zur Ahndung von Fehlverhalten in der Pause eingesetzt werden. 
  • Lehrer füllt Schickzettel aus. 

Schüler sucht den TR auf

  • Schüler schildert dem TR-Lehrer den Vorfall, bekommt Rückkehrplan zum Ausfüllen! 
  • Anschließend kehrt der Schüler zum Fachlehrer zurück. Der Fachlehrer entscheidet, ob der Plan angenommen wird. 
  • Der Schüler setzt sich ohne weiter zu stören hin und arbeitet weiter. 
  • Falls der Rückkehrplan nicht angenommen wird, muss der Schüler nochmals in den TR zur Überarbeitung. 

Konsequenzen für den Schüler

3. Trainingsraumbesuch 

  • Mitteilung an dieTutoren über das Lehrerfach im großen Lehrerzimmer  Þ Einladung zum Gespräch zwischen Tutoren/Eltern/Schülern
  • Wichtig! Das Protokoll darüber geht an den Trainingsraum (Fach im Lehrerzimmer), damit dort auf dieses Gespräch Bezug genommen werden kann. 

4. Trainingsraumbesuch

Gespräch Schüler/Schulleitung Androhung von Schulordnungsmaßnahmen

5. Trainingsraumbesuch 

Gespräch mit Klaudia Rentmeister (Schoolworkerin), Protokoll darüber geht in den TR

6. Trainingsraumbesuch 

Es erfolgt ein schriftlicher Verweis durch die Schulleitung. 

7. Trainingsraumbesuch 

  • Einladung zum Elterngespräch über die Schulleitung zwischen Schulleitung / Tutoren / Eltern/  Schüler
  • Verhängung von Schulordnungsmaßnahmen

8. Trainingsraumbesuch: Klassenkonferenz

  • Um auf den unterschiedlichen Umgang der Kolleg/innen mit der Nutzung des Trainingsraums und der Schwere der Vergehen, die zu einem Besuch geführt haben, angemessen reagieren zu können, behält sich die Schulleitung vor, nach Durchsicht der TR-Protokolle der Klassenkonferenz zunächst eine weitere, schwerere Schulordnungsmaßnahme vorzuschalten.
  • Auch wenn es manchmal so aussieht, nicht der TR ist verantwortlich für unsere Probleme mit verhaltensauffälligen Schülern und Schüler und die daraus resultierende Arbeit. Der TR sorgt lediglich dafür, dass wir: 
  • einerseits in relativer Ruhe unterrichten können, 
  • andererseits die Probleme angehen müssen.

Um etwas zu erreichen, müssen wir uns aber alle an die vereinbarten Regeln halten, z.B. Umgang mit den Rückkehrplänen, sonst verpufft die Wirkung. In manchen Fällen stoßen wir an unsere Grenzen. 


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